Produkt- & Betriebshaftpflicht
JA zu FLÜSSIGGAS, dem Gas mit der "Energie-Kugel".
Auch wir, die RHEINLAND PROPAN, als renommiertes Flüssiggasversorgungsunternehmen, verfügt für seine Kunden über eine Produkt- und Haftpflichtversicherung.
Damit sind unsere Kunden rund um die Uhr bis zum letzten Aufbrauch unseres Produktes über unser Unternehmen bis zu 50.000.000,00 Euro versichert. Größtenteils leisten nämlich die kundeneigenen Versicherungen im Schadensfall keine Regulierung, da solche Fälle einer besonderen zusätzlichen Prämienzahlung bedürfen.
Ausschlaggebend waren schwere Unfälle in der Vergangenheit, wie z.B. vor Jahrzehnten in Herborn oder in Spanien. Dort waren außer dem immensen Sachschaden viele Tote und Schwerverletzte zu beklagen. Der letzte große Unfall mit vielen Opfern, als auch Totalschaden eines gesamten Anwesens, ereignete sich zuletzt im September 2006 in Ansbach / Bayern. Bei diesem Unfall wurden seitens der Produkt- und Haftpflichtversicherung ca. 11.000.000,00 Euro über das dortige Versorgungsunternehmen bezahlt. Hingegen blieb ein Kunde, welcher sich über einen sogenannten "Billiganbieter" seinen leeren unterirdischen Behälter im Oktober 2006 hatte auffüllen lassen, wegen plötzlich austretendem Gas, in Privatinsolvenz bzw. sein Haus in der Zwangsversteigerung, da zur Abwendung der Gefahr-in-Verzugsituation, Kosten von Einsatz- und Hilfskräften von ca. 38.000,00 Euro auf ihn zu kamen. Der sogenannte "Billiganbieter" verfügte nämlich über keine Produkt- und Betriebshaftpflicht und hatte danach gleichfalls Insolvenz angemeldet. Die kundeneigene Versicherung zahlte nichts.
Diese gravierenden Unfälle hat der Gesetzgeber zum Anlass genommen, eine Produkt- und Betriebshaftpflichtversicherung zu fordern. Der Rechtsanspruch besteht jedoch nur bei gültigen Liefervereinbarungen oder dem Nachweis langjähriger kundenseitiger Lieferantentreue. Entsprechend hoch sind die Versicherungsprämien und werden natürlich auf das Produkt aufkalkuliert.
Sogenannte Lauf- oder Wechselkunden sind von dieser Produkt- und Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen und haben somit keinerlei Rechtsansprüche im möglichen Schadensfalle und handeln auf eigenes Risiko.
Wenn Sie mehr über das Thema Produkt- und Betriebshaftpflichtversicherung erfahren wollen, schreiben Sie oder rufen Sie uns an.