Information der Öffentlichkeit

gemäß 12. BlmSchV ( StörfallV ) § 8 a

Präambel:

Nach § 8 a der Verordnung zur Umsetzung EG-rechtlicher Vorschriften betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen vom 22. August 2022 in Verbindung mit Anhang III Nr. 1 zur 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes (Störfall-Verordnung)
(in der zurzeit geltenden Fassung)

RHEINLAND PROPAN GmbH & Co KG
Ludwig-Erhard-Straße 13
D-56637 Plaidt


Standort:

RHEINLAND PROPAN GmbH & Co KG
Ludwig-Erhard-Straße 13

Die Errichtung des Flüssiggas Umschlags- und Verteilerlagers erfolgte im Gewerbegebiet Plaidt – Süd ( Gemarkung: Plaidt / Flur 9 / Flurstück: 652/26 ) Nach dem Gauß-Krüger-Koordinatensystem wird für den Betriebsstandort der Ost-und Hochwert 25 98 500 / 55 83 000 angeben.

Aufgrund der vorhandenen Lagermenge und Betriebsweise ist die Anlage in die Gruppe C gemäß dem technischen Regelwerk – TRB 801 Nr. 25 Anlage „Flüssig Lagerbehälter-anlagen – eingestuft ( Gruppe 30 – 200 t; Entnahme aus der Flüssigphase).

Für dieses Flüssiggaslager liegt die Genehmigung nach dem Bundes-Immissions Schutz-Gesetz vor ( Kreisverwaltung Mayen-Koblenz / Genehmigungsbescheid Az. 0511246/30 vom 27.10.2006) vor.


Betriebsablauf / Tätigkeiten

Das Flüssiggaslager dient zur Energieversorgung für Tank- und Flaschengas von gewerblichen und privaten Kunden für die Regionen NRW – Hessen – Rheinland-Pfalz und Saarland.

Die Anlieferung des Flüssiggases erfolgt im Straßentankwagen ( 40 Tonnen ) Es wird in einem unterirdischen Flüssiggaslagerbehälter gelagert. Das Flüssig- Gas wird je nach Bedarf in firmeneigenen Straßentankwagen bzw. in Flaschen Abgefüllt und den jeweiligen Verbrauchern zur Verfügung gestellt.


Stoffbeschreibung

Flüssiggas oder richtigerweise PROPAN bzw. BUTAN ist ein Raffinerieprodukt welches in einem chemischen Vercrackungsprozess ( Spaltungsprozess ) je nach Raffinerie-Produktsteuerung anfällt. Es ist ein unter Druck gelagertes farbloses Gas mit beigemischten Erkennungsgeruchstoffen. Bei Freisetzung dieses flüssigen Gases erfolgt die schnelle Verdampfung in das bekannte Brenngas. Ein Austreten größerer Gasmengen ist an sich am Boden austretenden Nebelschwaden erkennbar. Da Flüssiggas weder giftig noch wassergefährdend ist bzw. sonstige gesundheitliche oder umweltschädigende Eigenschaften aufweist, besteht die einzige denkbare Gefahr darin, dass es zu Einem ungewollten Gasaustritt mit Brandfolge oder Explosion durch Zündung des Gas-Luftgemisches kommen könnte.


Gefahrenhinweise:

  • Bildet in Zusammenhang mit Luftsauerstoff zündfähiges Gemisch
  • Schwerer als Luft
  • Wirkt bei hohen Konzentrationen narkotisierend ggf. erstickend
  • Verursacht in flüssigem Zustand bei Hautkontakt Erfrierungen
  • Feuer, offenes Licht, Rauchen meiden, Zündquellen fernhalten
  • Für ausreichende Belüftung sorgen
  • Eintritt in Kanalisation, Kellerräume und dergl. verhindern

Verhaltensregeln für Störfälle

  • Aktivierung des Alarm- und Gefahrenabwehrplanes
  • Betriebsintern alle NOT-AUS-Systeme aktivieren
  • Sämtliches Betriebspersonal zum Evakuierungsplatz
  • Maßnahmen zur Eindämmung von Leckagen einleiten
  • Ansonsten Rettungswege für Feuerwehr oder sonstige Hilfskräfte freihalten

Sollten sich Anzeichen eines Störfalls ergeben, ist auf die Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr und Polizei zu achten und deren Anweisungen zu befolgen. Ebenso ist auf Rundfunkdurchsagen zu achten. Vermeiden Sie jegliche Zündquellen (Elektroschalter, offenes Feuer usw.)

Aufgrund dessen, dass sich der Betrieb RHEINLAND PROPAN GmbH & Co KG und dessen Flüssiggas- und Verteilerlager sich ohnehin in einem Gewerbegebiet befindet, sind die angrenzenden Gewerbebetriebe bei einem möglichen Störfall zu unterrichten.


Vor-Ort-Besichtigungen

Letzte erfolgte Vor-Ort-Termine haben am 23.06.2016 und 15.09.2017 stattgefunden.

Ausführliche Informationen betreffend Umweltinformationen können jeweils montags bis freitags von 7.30 bis 17.00 erfragt bzw. eingesehen werden. Terminanmeldungen jedoch Vorab erbeten.


Zuständige Behörde

STRUKTUR- UND GENEHMIGUNGSDIREKTION NORD
Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz
Telefon: 0261 – 120-0