Aufstellen eines oberirdischen Behälters
Maße zur Aufstellung von oberirdischen Behältern:
Schutzbereich
Im Schutzbereich dürfen sich nicht befinden:
- Zündquellen
- brennbare Stoffe
- Schächte und Kanaleinläufe
- Fenster, Türen, Wandöffnungen
- anlagenfremde Gegenstände
- Verkehrswege und Parkplätze
Schutzabstand
Über den Schutzbereich hinaus ist zu brennbaren Stoffen (z.B. Kaminholz o.ä.) ein Abstand von 5 m wegen erhöhter Brandlast einzuhalten.
Wandabstand
Mindestabstand zwischen Wand und Behälter: 1 m. Die Wand muß oberhalb des Behälters frei sein von:
- Fenstern
- Öffnungen
- brennbaren Materialien