Einlagerung eines unterirdischen Behälters
Die Einlagerung eines unterirdischen Behälters ist mit größerer Sorgfalt (wegen Beschädigung der Epoxidharzbeschichtung) vorzunehmen als die Auftstellung eines oberirdischen Behälters. Beim unterirdischen Behälter hängt die Betriebszulassung von der Behälterart ab. Während Behälter ohne 1-Mann-Einstiegsloch nach der Erstinbetriebnahme nur eine begrenzte Zulassung von maximal 30 Jahren haben, sind Behälter mit 1-Mann-Einstiegsloch bei ordnungsgemäßer Wartung in der Regel von unbegrenzter Lebensdauer.
Maße zur Einlagerung von unterirdischen Behältern:
Bei vorherrschendem Grundwasserspiegel oder Oberflächenwasser mit wasserundurchlässigem Boden ist der Behälter mit einer Auftriebssicherung gegen Auftrieb zu sichern, welche mittlerweile seitens der Behälterhersteller kostengünstig angeboten werden.